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Planen Sie eine Tagung oder einen Kongress in der Inselhalle Lindau?

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Förderung durch die Kongressinitiative Bayern, die Veranstaltungen bis Ende 2029 unterstützt. Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für Ihre Veranstaltung .

Stärkung der Tourismuswirtschaft

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt mit der Kongressinitiative Bayern die Durchführung von Tagungen und Kongressen, die bis Ende 2029 in Bayern stattfinden. Ziel ist es, die bayerische Tourismuswirtschaft nachhaltig zu stärken, die Wertschöpfung durch Geschäftsreisetourismus in den verschiedenen Destinationen zu fördern und den Freistaat als führenden Wirtschafts- und Innovationsstandort zu positionieren.

Förderung durch Zuschüsse

Durch die Förderung von Fachveranstaltungen, die sich an ein spezifisches Publikum richten, wird die touristische Nachfrage intensiviert und die Reputation Bayerns als renommierter Veranstaltungsort auf nationaler und internationaler Ebene gesteigert. Die Unterstützung umfasst finanzielle Zuschüsse für Veranstaltungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die Teilnehmerzahl, die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

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Entdecken Sie hier, wer förderberechtigt ist, welche Veranstaltungen unterstützt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um von der Kongressinitiative Bayern zu profitieren.

Das Team der Inselhalle Lindau steht Ihnen bei Fragen und zur Unterstützung bei der Beantragung der Förderung gerne zur Seite.

Kongressinitiative Bayern:
Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften,
  • selbstständig und freiberuflich Tätige.

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch solche Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.

Gefördert werden Veranstaltungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Veranstaltung findet in Bayern statt. Der Sitz des Veranstalters ist für die Förderung unerheblich.
  • Die Veranstaltung hat an jedem Veranstaltungstag mindestens 300 Teilnehmende vor Ort. Hybrid-Veranstaltungen sind förderfähig, jedoch werden online Teilnehmende bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht mitgezählt.
  • Die Veranstaltung dauert mindestens zwei Tage mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Veranstaltungsprogramm. Nicht zum inhaltlichen Programm gehören Pausen und Programmteile, die im Wesentlichen der Unterhaltung dienen.
  • Die Veranstaltung findet erstmals statt oder findet seit drei Jahren erstmals wieder in Bayern statt oder es handelt sich um eine regional in Bayern und angrenzenden Nachbarländern oder -staaten rotierende Veranstaltung, die keinen festen Standort hat.
  • Die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit (z. B. Tochtergesellschaft) zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.

Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für ein Rahmenprogramm. Als Rahmenprogramm werden Veranstaltungsteile definiert, die neben den fachlichen Hauptprogrammpunkten stattfinden und nicht dem fachlichen Austausch dienen. Förderfähige Ausgaben (in Kategorien) sind:

  • Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenteil,
  • Ausgaben für Bewirtung (Catering),
  • Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.,
  • Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende,
  • Ausgaben für allgemeine Organisation,
  • Registrierung/Hostessen vor Ort,
  • Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • Ausgaben für die Sicherheit,
  • Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger für die geförderte Veranstaltung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

  • Messen, Ausstellungen, Kultur-, Sportveranstaltungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einer förderfähigen Veranstaltung verbunden sind-, und Freizeitveranstaltungen;
  • reine Firmen-, Verbands- und Vereinsveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen, Veranstaltungen innerhalb einer wissenschaftlichen Institution und vergleichbare Tagungen und Veranstaltungen;
  • Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind.

Bitte beachten Sie: Als förderschädlicher sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist insbesondere der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Dazu gehören etwa Mietverträge über die Veranstaltungsräumlichkeiten, Dienstleistungs- oder Mietverträge für Technik, Verträge zum Catering, Verträge zur Bewerbung der Veranstaltung.

Werden entsprechende Verpflichtungen bereits vor der Antragstellung eingegangen, ist die Förderung für die gesamte Veranstaltung ausgeschlossen.

  • Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen.
  • Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag.

Ihre Ansprechpartnerin


Domenica Cataldo

Teamleitung Inselhalle domenica.cataldo@inselhalle-lindau.de +49 8382 8899 600
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